der Firma Laumer’s Vertrieb, Fröbelstraße 3, 90522 Oberasbach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die unter www.laumers.com mit uns geschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen.
Unsere Angebote stellen kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir sind berechtigt dieses Angebot innerhalb von zwei Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden oder Lieferung der Ware.
Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis oder abweichenden Bestellmengen annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, dieses Angebot seinerseits innerhalb von zwei Werktagen anzunehmen und hierdurch einen von der ursprünglichen Bestellung abweichenden Vertrag zu schließen.
Die im Anschluss an die Bestellung des Kunden automatisch erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden und der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängen die in Angeboten genannten Leistungszeiten/Liefertermine davon ab, dass der Kunde die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat.
Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden von uns getragen.
Genannte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn wir haben einen solchen Termin ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.
Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.
Bei Lieferung palettierter Ware an einen Unternehmer hat dieser im Austausch Paletten gleicher Güte und Anzahl zur Verfügung zu stellen. Erfolgt ein solcher Austausch nicht, bleiben die Paletten unser Eigentum. Diese sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen frachtfrei und in gebrauchstauglichem Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht, nicht fristgerecht oder in gebrauchsuntauglichem Zustand, sind wir berechtigt, dem Kunden die überlassenen Paletten in Rechnung zu stellen.
Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von dem Lieferant überraschend nicht beliefert wurden.
Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern wir hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt haben, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt.
Die von uns genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Anfallende Versandkosten werden im Bestellvorgang ausgewiesen. Eine Übersicht der Versandkosten finden Sie unter dem Menüpunkt „Fragen und Antworten“.
Wir akzeptieren grundsätzlich nur die im Rahmen unseres Angebots aufgeführten Zahlungsweisen.
Bei Zahlung per Nachnahme wird die Zahlung mit Erhalt der Ware und der Rechnung oder Rechnungsaufstellung fällig.
Sofern wir in Vorleistung treten, z. B. bei einem Kauf auf Rechnung oder Lastschrift, holen wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch statistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG und verwenden die erhaltenen
Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Die an einen Unternehmenskunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen unser Eigentum. Die Ware darf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt.
Im Übrigen gelten für Unternehmer die nachfolgenden Ziffern.
Der Kunde tritt seine ihm gegen Dritte aufgrund der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen im Voraus bis zur Höhe von 125% der gesicherten Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sicherungsmittel, die den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigen, geben wir auf Verlangen im Wege der Rückabtretung frei.
Der Unternehmenskunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber uns nicht in Verzug gerät. Wir werden die Abtretung im Verzugsfall gegenüber den Vertragspartnern des Kunden offenlegen. Der Kunde hat uns auf Verlangen die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die nachfolgenden Ziffern.
Der Unternehmenskunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich gegenüber uns schriftlich anzuzeigen. Bereits bei Ablieferung erkennbare Mängel und Fehlmengen sind gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer anzumelden und von diesem quittieren zu lassen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.
Wir haften für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachte Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
Ist der Kunde Verbraucher, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
Unabhängig von einem Verschulden haften wir nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch uns dar.
Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.